Ein paar allgemeine Informationen: Unsere regionale Gesundheitsbehörde setzt die Informationen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes um, welche maßgebend bei der Bewertung von Infektionskrankheiten und somit auch Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus sind.
SARS-CoV-2-Infizierte: Das RKI sieht vor, dass eine Person, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde, für mindestens 14 Tage in Quarantäne muss. Die direkten Kontaktpersonen werden über das Gesundheitsamt ermittelt und ebenfalls unter Quarantäne gestellt.
Direkte Kontaktpersonen (K1-Kontakte): Alle Personen, die mit der Indexperson im engen Kontakt standen (mindestens 15 Minuten lang ohne Einhaltung der Abstandsregeln (< 1,5 Meter), Sprechkontakt, Körperkontakt oder Kontakt zu Körpersekreten), waren einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt und werden als Kontaktperson der Kategorie 1 eingestuft. Diese Personen werden auf Veranlassung des Gesundheitsamtes auf das Coronavirus getestet und unabhängig vom Testergebnis für mindestens 14 Tage (ab dem letzten Kontakt zur Indexperson) unter Quarantäne gestellt.
Kontakt zu K1-Personen: Personen, die Kontakt zu einer K1-Person (z.B. Eltern, Geschwister, Ehe- oder Lebenspartnerinnen oder -partner von K1-Personen) hatten, gelten nicht als direkte Kontaktpersonen. Sie können bei Symptomfreiheit weiterhin ihrer Berufstätigkeit nachgehen und Gemeinschaftseinrichtungen besuchen.